amtliche Fahrzeugüberwachung (HU)



GTUEHauptuntersuchung fällig? – auch die Partner der Gesellschaft für Technische Überwachung GTÜ führen die Fahrzeughauptuntersuchung für Sie
durch!

Als Partner der Gesellschaft für Technische Überwachung mbH (GTÜ) in Stuttgart bieten wir Ihnen im Namen und auf Rechnung der GTÜ unter anderem folgende Dienstleistungen an:

  • Hauptuntersuchung nach §29 StVZO

    Wir führen an Ihrem Fahrzeug die fällige Hauptuntersuchung gemäß §29 StVZO mit integrierter Abgasuntersuchung durch. Unsere Prüfingenieure begutachten Ihr Fahrzeug im Rahmen eines vorgeschriebenen Umfanges auf Verkehrssicherheit und bringen bei positivem Ergebnis die Prüfplakette an.

  • UMA (Abgasuntersuchung)

    Seit Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung Bestandteil der Hauptuntersuchung. Durch die Untersuchung soll sichergestellt werden, dass die Abgaswerte der zugelassenen Kraftfahrzeuge über den Nutzungszeitraum innerhalb der durch die jeweiligen Leitfäden definierten Überwachungsgrenzen bleiben.

  • Änderungsabnahmen nach §19(3) StVZO

    Wenn Sie an Ihrem Fahrzeug Änderungen vornehmen, so sind diese in vielen Fällen abnahmepflichtig. Unsere GTÜ-Prüfingenieure begutachten Ihr Fahrzeug und dokumentieren die Veränderungen nach § 19(3) StVO in einer Änderungsabnahmebescheinigung. Hierzu zählen z.B. andere Felgen, Tieferlegungen, Spoiler, Sportlenkräder oder Anhängekupplungen.

  • Oldtimeruntersuchung §23 StVZO (H-Kennzeichen)

    Wir sind Classic Data Partner und führen nach dem von dort erarbeiteten, bundesweit einheitlichen System Bewertungen an historischen und klassischen Fahrzeugen durch. Die von uns erstellten Bewertungen dienen als Grundlage zur Einstufung für die Oldtimerversicherung und werden von den meisten Versicherungen anerkannt bzw. gefordert. Außerdem vergeben wir H-Kennzeichen, Sonderkennzeichen für historische Fahrzeuge. Bei positiver Begutachtung durch unsere Prüfingenieure erhält der Halter finanzielle Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten bei Nutzung eines 07er-Kennzeichens oder des H-Kennzeichens (pauschale Kfz-Steuer).

  • Untersuchung nach §5 FZV (Mängelkarte)

    Ihr Fahrzeug war nicht vorschriftsmäßig? Nach Beseitigung der auf der Mängelkarte vermerkten Punkte können wir Ihnen die Vorschriftsmäßigkeit bescheinigen. Diese Bescheinigung ist dann mit der Mängelkarte bei der Zulassungsstelle oder Polizeidienststelle, je nachdem was vermerkt wurde, vorzulegen.

  • Wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP)

    In Ihrem Fahrzeug ist eine Gasanlage verbaut? In diesem Fall ist im Rahmen der Hauptuntersuchung eine wiederkehrende Gasanlagenprüfung durchzuführen. Die Untersuchung der Gasanlage wird nun in die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO mit eingebunden und von uns mit durchgeführt. Ist bereits eine GWP von anderer Stelle durchgeführt worden, darf diese zum Zeitpunkt der fälligen Hauptuntersuchung höchstens zwölf Monate alt sein.

  • Gasanlagenprüfung an Wohnmobilen und Wohnwagen (G607)

    In Ihrem Wohnmobil bzw. Wohnwagen ist eine Flüssiggasanlage verbaut? Die Überprüfung dieser Gasanlagen wird bei uns durch unsere Sachkundigen entsprechend dem DVGW-Arbeitsblatt G607 durchgeführt. An Wohnmobilen mit einer Flüssiggasanlage ist diese Überprüfung alle zwei Jahre notwendig.

  • Hauptuntersuchungen an Fahrzeugen zur Personenbeförderung (BoKraft)

    Unsere Prüfingenieure der GTÜ untersuchen auch Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie Taxis und Omnibusse nach den Bestimmungen der BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr). Untersuchungen nach§§ 41, 42(2) bzw. 42(1) BOKraft Taxen, Mietwagen, Omnibusse und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft. Hier helfen wir gerne weiter.

  • Sicherheitsprüfungen

    Unsere GTÜ-Prüfingenieure sind im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und arbeiten im Rahmen ihrer Prüftätigkeit im Namen und auf Rechnung der GTÜ. Sie setzen u.a. die in §29 StVO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handeln damit im hoheitlichen Auftrag. Neben der Hauptuntersuchung (HU) für Zweiräder, PKW, Nutzfahrzeuge und Anhänger steht die Sicherheitsprüfung (SP) für Nutzfahrzeuge wie LKWs, Zugmaschinen und Kraftomnibusse im Mittelpunkt der Arbeit.


huau



ÜBER UNS

Seit der Gründung im Jahre 1967 stehen wir unseren Kunden mit fachlicher Kompetenz und bestem Service zur Seite. Wir unterstützen Sie nicht nur in allen Schadensfällen, sondern bieten darüber hinaus ein breites Leistungsspektrum. Informieren Sie sich hier über unser vielseitiges Angebot!

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

KONTAKTIEREN SIE UNS
  • Ingenieurbüro Knitter GbR

  • Alfons Knitter und Marc Knitter

  • Dieringhauser Straße 72

  • 51645 Gummersbach-Dieringhausen

  • (gegenüber OBI und Gummi Berger)


  • info@knitter-gummersbach.de


  • 02261 / 96 88 0

  • 02261 / 96 88 96

  • Join us on facebook