Unfall- und Schadengutachten



Die Schadenfeststellung nach einem Verkehrsunfall gehört zu den Standardaufgaben eines Kfz- Sachverständigen.

Grundsätzlich ist es immer zu empfehlen, bei einem Verkehrsunfall einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen hinzuzuziehen. Seine weisungsfreie Tätigkeit wird für eine objektive Schadenfeststellung sowohl vom Geschädigten als auch vom regulierungspflichtigen Versicherer benötigt.

Wir bieten Ihnen ein komplettes Schadenmanagement mit System und decken dabei alle Punkte ab, auf die Sie bei Ihrem Gutachten auf keinen Fall verzichten sollten:


  • Komplette Aufstellung der Reparatur- und Abwicklungskosten


    Wir kalkulieren die Reparaturkosten komplett und berücksichtigen hierbei auch anfallende Verbringungsaufwendungen und Mietgebühren für Richtwinkelsätze.


  • Reale Stundenverrechnungssätze


    In unseren Gutachten berücksichtigen wir die Ihnen in Rechnung gestellten Stundensätze statt der oft üblichen Einbindung niedrigerer, mittlerer Sätze.


  • Restwertermittlung


    Bei der Restwertermittlung orientieren wir uns an den allgemeinen Preisvorgaben auf dem regionalen Markt. Dadurch erhalten Sie eine Chance zum Ankauf des Unfallfahrzeugs.


  • Beaufschlagung der unverbindlichen Preisempfehlung (UPE)


    Ersatzteile unterliegen in Einzelfällen einem UPE-Aufschlag, der unter anderem durch erhöhte Einlagerungskosten zu Gunsten einer kürzeren Lieferzeit begründet wird! Natürlich finden diese Erhöhungen Berücksichtigung in unseren Gutachten.


  • Erleichterte Beweisführung


    Unsere detaillierte Schadenbeschreibung erleichtert die Beweisführung in einem Gerichtsprozess.


  • Merkantile Wertminderung


    Es gibt keine Altersbeschränkungen für den durch Unfallreparatur erlittenen Wertverlust. Oft wird für Fahrzeuge mit einem Alter über fünf Jahren keine Wertminderung mehr berücksichtigt. Die für uns selbstverständliche Bestimmung dieses Wertes kann eventuell zu höheren Entschädigungsleistungen führen.


  • Unterscheidung von Wiederbeschaffungs-und Reparaturtagen


    Mit uns zahlen Sie nicht drauf, denn wir legen die Wiederbeschaffungsdauer in Kalendertagen fest. So ist auch die notwendige Nutzung eines Mietwagens am Wochenende im Gutachten enthalten.





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ÜBER UNS

Seit der Gründung im Jahre 1967 stehen wir unseren Kunden mit fachlicher Kompetenz und bestem Service zur Seite. Wir unterstützen Sie nicht nur in allen Schadensfällen, sondern bieten darüber hinaus ein breites Leistungsspektrum. Informieren Sie sich hier über unser vielseitiges Angebot!

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

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  • Ingenieurbüro Knitter GbR

  • Alfons Knitter und Marc Knitter

  • Dieringhauser Straße 72

  • 51645 Gummersbach-Dieringhausen

  • (gegenüber OBI und Gummi Berger)


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